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Nun merken es auch die Anderen: Kampagne gegen Terroristen
oder: "elektronische Gesundheitskarte" (Krankenüberwachungskarte)
in der Sprache des Innenministers:
"Antiphrase, meint die Krankenversicherungskarte. Die Bezeichnung
verschweigt die Ziele der zugrunde liegenden Datensammlung:
Die Verknüpfung sämtlicher Informationen über krankheitsrelevantes
Verhalten einer Person. Diese erlaubt die Bildung von Profilen und
damit die Identifizierung riskanter Lebensstile. Macht so
Verhaltenskontrolle und Sanktionen möglich."
Neue Wörter und Bedeutungen:
Die neue allgemeine Krankenversicherungskarte, die der Bevölkerung und ihren Ent-
scheidern trotz aller Datenschutzproblematik schmackhaft gemacht werden soll, heißt
im besten PR-Jargon Gesundheitskarte. Das Verfahren, einen Sachverhalt (hier: Krank-
heit) durch sein Gegenteil zu beschreiben (hier: Gesundheit) wird in der Rhetorik als
Antiphrase bezeichnet. Es geht in diesem besonderen Fall vor allem darum, etwas Ne-
gatives und möglicherweise Tabuisiertes durch etwas Positives zu bezeichnen. Man kann daher auch von Euphemismus sprechen.
Die Idee der Überwachung und totalen Kontrolle hat nicht aufgehört.
Man könnte eher sagen: jetzt geht es erst richtig los mit der "zentralen Überwachung".
Federführend für die Einführung der E-Karte ist nicht das Bundesgesundheitsministerium, sondern das Innenministerium. Und beteiligt an der Einführung ist nicht das Forschungsministerium, sondern das Wirtschaftsministerium.
Ein nichtmedizinisch ausgerichtetes Interesse ist allein aus dieser Einbindung nichtmedizinischer Ministerien bereits abzulesen. Es ist die erklärte Absicht, daß aus der E-Karte sich im Lauf der Zeit eine noch komplexere Karte werden soll, ein elektronischer Personalausweis, ein elektronisches Universaldatenstammblatt mit biometrischen Kenndaten, medizinischen Informationen, Sozialversicherungsdaten, Angaben zu Wohnort, Beruf und Wehrerfassung und vielen anderen Daten.
Die Krankenkassen haben einen Echtzeit-Zugriff auf den Arzt-Patient-Kontakt, sobald sie über einen zentralen Rechner eine unmittelbare Meldung über den Arztbesuch haben. Der Einlesevorgang der E-Karte macht den Arztbesuch transparent. Der Ersatz der Papierformulare durch Online-Rezepte, Online-Überweisungen und Online-Krankmeldungen, -Krankenhauseinweisungen etc. gibt in Echtzeit nicht nur die Therapieabsicht bekannt, sondern macht auch Diagnosen und Verordnungen transparent. Eine Klassifizierung der Patienten über diese Informationen in Risikoklassen ist möglich und deswegen wird diese Klassifizierung nach dem Murphy'schen Prinzip auch erfolgen. Eine Verhinderung ist nicht möglich.
Es ist die erklärte Absicht der Politik und der Krankenkassen, sich die geschilderten größeren Einfluß- und Einsichtsmöglichkeiten zu sichern mithilfe der E-Karte. Eine nachhaltige Verhinderung ist nur noch möglich mit einer total geänderten Karten-Architektur.
Datensicherheit soll nach dieser neu zu schaffenden Architektur dazu führen, eine sichere Verschlüsselung zu haben, so daß man Daten auf dem elektronischen Weg von einem zum andern Arzt bringen kann. Sie soll ausdrücklich und ausnahmslos nicht mehr von Dritten zu lesen sein. Es muß jederzeit eine Alternativmöglichkeit für einen nicht-elektronischen Arzt-Arzt- und Arzt-Patentkontakt gewährleistet sein.
In der bisher vorliegenden Form, stellt die E-Karte ein System dar, dem sich die Ärzteschaft unterwerfen muß. Um überhaupt ein Teil des Medizinsystems sein zu dürfen, muß der Leistungserbringer einen elektronischen Arztausweis besitzen, er muß bereit sein, die Daten seiner Patienten an Dritte zur Verfügung zu stellen, er muß der Krankenkasse ein recht einräumen, ihn online und jederzeit und in Echtzeit zu überwachen, und er räumt dieses Recht auch anderen Stellen ein, etwa den Geheimdiensten und der Polizei.
Diese Lösung ist ein Offenbarungseid.
In einer sachgerechten Lösung, die der 110. Ärztetag jetzt beschlossen hat, muß sich die Technologie den ärztlichen Bedürfnissen unterwerfen. Die Freiwilligkeit der Teilnahme und der absolute Schutz der Daten müssen Vorrang haben vor Gewinnüberlegungen der Krankenkassen und vor Sicherheitsüberlegungen des Innenministeriums. Es fehlt bislang noch an einer Bedarfsanalyse. Welche Art des Datentransfers brauchen etwa die Hausärzte? Welche Art der Daten sind Notfalldaten, und wie sinnvoll ist es, sie zentral abzuspeichern? Welche Vorteile bringen die drei Speicherorte des zentralen Rechners, des Rechners in der Arztpraxis und der Chipkarte? Und wem stellen sich diese Vorteile dar?
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